MITGLIEDSCHAFT FEG!

Die Freie Exekutiv-Gewerkschaft (FEG) ist eine eigenständige Vertretung aus der Exekutive für die Exekutive mit einem umfangreichen Leistungspaket zu deinem Schutz. Um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können, musst du nur den nachstehenden Link anklicken, das Beitrittsformular ausfüllen und an feg@feg.at schicken:

FEG-Mitgliedsformular-2023

 

FEG = Eigenständige Interessensvertretung!

Die Eigenart des Exekutivdienstes erfordert eine eigenständige und unabhängige Interessensvertretung. Wir haben uns deshalb bewusst dazu entschieden, nicht Teil der GÖD zu werden, weil dort die Bereiche Bildung und Verwaltung mehrheitlich das Sagen haben.
So kann Die FEG vorbehaltlos die Interessen der Exekutive vertreten. Uns geht es dabei nicht um Privilegien sondern um Gerechtigkeit.

„Gerechtigkeit“ bedeutet für uns vor allem, den besonderen Belastungen und Erschwernissen des Polizeiberufs gerecht zu werden. Dies muss vor allem durch ein angemessenes Grundgehalt und zumutbare Arbeitsbedingungen sichergestellt werden!

FEG = Maßgeschneiderter Schutz!

Der Beitritt zur FEG ist mit einer umfangreichen Absicherung in dienstlichen Belangen verbunden!

1. Doppelter Rechtsschutz (zweifacher Schutzschirm)

Bei Rechtsstreitigkeiten in dienst- disziplinar- und strafrechtlichem Zusammenhang lässt die FEG ihre Mitglieder nicht im Stich.

Schutzschirm I durch Allianzversicherung: Dank einem speziell auf die Bedürfnisse im Exekutivdienst zugeschnittenen Gruppenvertrag mit der Allianzversicherung tragen wir dafür Sorge, dass du zu deinem Recht kommst.
Nähere Infos zu unserer Kooperation mit der Allianzversicherung siehe untenstehenden Link zu „Leistungsübersicht-Exekutive“.

 

Schutzschirm II durch FEG: Erforderlichenfalls kann der Vorstand der FEG nach dem Solidaritätsprinzip eine Übernahme der Rechtsschutzkosten (z.B. bei Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes in letzter Instanz) beschließen, wenn dies aus gewerkschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist (freiwillige Leistung). So können wir immer wieder unsere Mitglieder dort unterstützen, wo Versicherungen grundsätzlich keinen Rechtsschutz gewähren.

2. Amts- und Organhaftpflichtversicherung!

In die Mitgliedschaft kann optional eine Amts- und Organhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden, die selbst bei grober Fahrlässigkeit greift (einfach beim Beitritt im Formular ankreuzen). Mit unserem Versicherungspartner haben wir diesbezüglich eine Deckungssumme von € 75.000.- vereinbart. 

Leistungsumfang:

Übernahme von Regressforderungen im dienstlichen Zusammenhang betreffend
– Personenschäden 
– Sachschäden 
– Nutzung von Kraftfahrzeugen auf dem Land und auf dem Wasser
– Haltung von Hunden

Details dazu findest du hier: Bedingungen Amts- und Organhaftpflichtversicherung


3. Unfallversicherung!

Ebenfalls kann in die Mitgliedschaft optional eine Unfallversicherung für Unfälle im und außer Dienst eingeschlossen werden (einfach beim Beitritt im Formular ankreuzen).

Leistungsumfang:

€ 12.500.- bei 25 – 50% Invalidität
€ 50.000.- ab 50% Invalidität
€ 5.000.- bei Unfalltod 
€ 15.000.- für Bergungskosten 
€ 500.- Reha-Pauschale 

Details dazu findest du hier: Bedingungen Unfallversicherung

Wichtig: Du kannst beide Versicherungen (Amts- und Organhaftpflichtversicherung sowie die Unfallversicherung) in die Mitgliedschaft inkludieren oder auch nur eine dieser beiden Versicherungsvarianten auswählen. Entscheidest du dich für nur eine Variante beträgt der Mitgliedsbeitrag € 13,67.- und bei der Wahl beider Varianten € 14,67.-.

FEG = Echte Solidargemeinschaft!

Service und Vergünstigungen!

Neben der Beratung und Unterstützung in sozialen, dienstlichen und rechtlichen Belangen bietet die FEG auch ein umfangreiches Servicepaket (z.B. Pensionsberechnung), das ständig erweitert wird. Ebenso bieten wir unseren Mitgliedern natürlich auch verschiedene Vergünstigungen (siehe etwa unsere Polizei-Sonderangebote) und finanzielle Hilfestellung in bestimmten Fällen und Notlagen (siehe auch Zusatzpaket der FEG OÖ unten).

FEG-Soforthilfe bei Dienstunfall!

Die FEG gewährt ihren Mitgliedern eine Soforthilfe im Falle eines Dienstunfalls (Fremd- und Eigenverschulden) ab einer 7-tägigen Krankenstandsdauer. Diese beträgt € 10.- pro Tag der Abwesenheit vom Dienst und wird für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen gewährt. 
Hat der Dienstunfall den Tod des Mitglieds zur Folge leistet die FEG einen Begräbniskostenbeitrag in Höhe von € 1.000.-.

FEG-Ausbildungsförderung!

Für jede Grundausbildung in der Exekutive (E2b, E2a und E1) erhältst du mit Wirksamkeit ab 1. Juni 2023 eine finanzielle Unterstützung von € 10.- pro Monat (bei aufrechter Mitgliedschaft).

Beispiel E2b: Beitritt im ersten Monat der Grundausbildung – Ausbildungsförderung in Höhe von € 240.- nach erfolgreich absolvierter Grundausbildung!

Zusatzpaket der FEG OÖ: Bei Geburt eines Kindes oder im Falle einer Notlage bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen gewährt die FEG in Oberösterreich ihren Mitgliedern eine finanzielle Unterstützung. Nähere Informationen dazu erhältst du bei deinem AUF/FEG Vertreter vor Ort.

Wichtig: Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von nur € 13,67.- bzw. € 14,67.- ist steuerlich absetzbar, wodurch sich die Nettokosten um durchschnittlich ca. 40% (Lohnsteuerrückzahlung) reduzieren.

Achtung: Während einer mutterschaftsbedingten Karenz wird die Mitgliedschaft auf Wunsch beitragsfrei gestellt. 

Übrigens: Partei- oder Fraktionszugehörigkeit sind in der FEG als überparteiliche und fraktionsfreie Interessensvertretung kein Thema!