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Inquisitionsbehörde für POLIZEI?

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

In letzter Zeit wurde uns vielfach vorgehalten, dass wir und nur wir (AUF/FEG) so vehement gegen eine eigene Behörde zur Aufarbeitung von Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei eintreten. So eine Behörde müsse doch auch in unserem Interesse sein und wer nichts zu verbergen habe, könne doch kein Problem damit haben, so lautet der Tenor dieser Vorhalte. Wir wollen daher nachstehend unsere Beweggründe darlegen, warum wir nicht im „Mainstream“ einer verallgemeinernden Verunglimpfung der Polizei mitschwimmen und diese Behörde für überflüssig, ja sogar schädlich erachten.


Unsere starre Haltung in dieser Frage begründet sich schon darin, dass polizeiliche Basisarbeit viel zu komplex und schwierig ist, als dass externe Experten sie wirklich „beurteilen“ könnten. Auch gibt es unserer Ansicht nach genügend Institutionen, die im Falle eines polizeilichen Fehlverhaltens die notwendigen Schritte setzen und dafür Sorge tragen, dass „schwarze Schafe“ in unseren Reihen zur Rechenschaft gezogen und nötigenfalls entfernt werden. Vor allem aber stellt sich in diesem Zusammenhang für uns eine geradezu existenzielle Frage:

Will man eine starke Polizei als Garant für die innere Sicherheit oder will man in Wahrheit etwas ganz anderes?

Die Exekutive (zu der übrigens auch Justizwache und Bundesheer zählen und wo diese Behörde kein Thema ist) ist die vollziehende bzw. vollstreckende „Gewalt“ im Staat.

Der Polizei konkret obliegt es grundsätzlich auch mit „Gewalt“ bei Gesetzesübertretungen einzuschreiten, diese zu ahnden und den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen.

Das Entscheidende dabei ist immer die Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Während dem Anspruch „verhältnismäßig eingeschritten zu sein“ früher damit genüge getan war, dass Verletzungen des Gegenübers – nach Möglichkeit – vermieden wurden, hat sich die Grenze des Erlaubten über die Jahre massiv zum Nachteil der Polizei verschoben.

Ausübung von psychischem Zwang, erniedrigende Maßnahmen oder auch nur eine Verhaltensweise, die in einer (mehr oder weniger) objektiven Betrachtungsweise geeignet scheint, den Vorwurf einer rassistischen oder vorverurteilenden Einstellung zu rechtfertigen, sind zusehends in den Vordergrund gerückt. All diese Vorwürfe dienen dazu, die an sich extrem niedrige Zahl polizeilicher Fehltritte in die Höhe zu treiben. Das passt gewissen Vertretern aus Politik und Medien offenbar gut in ihr Bild einer „bösen Polizei“.

Die Folge dieses Trugbilds ist schon jetzt an Hand einer wachsenden Verunsicherung innerhalb der Exekutive zu erkennen. Es führt dazu, dass Polizeibedienstete immer öfter Scheu davor haben, die ihnen übertragene Vollmacht zur Gewaltanwendung zu nutzen. Doch um die uns per Gesetz übertragenen Aufgaben erfüllen zu können, genügt es nicht, lediglich Normen zu verdeutlichen, strafbares Verhalten zu dokumentieren und unverrichteter Dinge wieder abzuziehen!

Polizeibedienstete haben im Falle eines möglichen Fehlverhaltens nicht nur die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen, sondern müssen mitunter auch massive disziplinäre Sanktionen in Kauf nehmen. Dabei können sie auch schnell ihren Job, also ihre Existenzgrundlage, verlieren, wodurch hier zweifellos ein enormer Druck auf der Kollegenschaft lastet.

Wir leben heute in einer Zeit, wo Polizisten verurteilt werden, weil sie schlicht und ergreifend das tun, was ihnen in ihrer Ausbildung gelernt wurde. Bis die Ausbildung umgestellt und den allenfalls neuen Erfordernissen angepasst wird, hat sich die Situation nicht selten schon wieder verändert und aktuelle Gerichtsentscheidungen bzw. Gesetzesänderungen erfordern eine weitere Anpassung. Natürlich muss gegebenes Fehlverhalten geahndet und abgestellt werden, wenn hier überschießend und ohne gesetzliche Grundlage die Rechte Einzelner verletzt werden. Man muss aber auch bedenken, dass wir oft in Sekundenbruchteilen in bedrohlichen Situationen rigorose Maßnahmen setzen müssen.

In dieser ohnehin schwierigen Situation meint man nun noch eine eigene Behörde mit externen Experten (z.B. von NGO’s) zu benötigen, die der Polizei (nur der Polizei) ganz genau auf die Finger schaut. Nur so könne man sicherstellen, dass jeder Vorwurf eines polizeilichen Übergriffs auch wirklich objektiv untersucht und mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet wird.

Gleichzeitig sieht man diese Notwendigkeit in vielen anderen Bereichen (Kirche, Kinderheime, Pflegeheime u.v.a.m), wo es ebenfalls von Fall zu Fall zu Übergriffen kommt, nicht. Der erklärte Feind ist also ausschließlich die Polizei samt angeblich überschießender Gewaltbereitschaft und latentem Rassismus.

Wer diese Ansicht teilt und dieser Behörde zustimmt, treibt somit eine Entwicklung voran, an deren Ende eine völlig verunsicherte, entmachtete und entrechtete Polizei stehen wird. Dieser Polizei wird es letztlich an den Mitteln und auch der Motivation fehlen, um in unserem Land noch Recht und Gesetz durchsetzen zu können.

Zu diesem Zeitpunkt werden genau jene Kräfte, die diese Behörde fordern und vorantreiben, ihr Ziel einer massiv geschwächten Polizei und einem destabilisierten Rechtsstaat erreicht haben. Spätestens dann wird man sich die Frage stellen, wer denn nun die Gewähr für die Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit leisten soll!

Euer Team der AUF/FEG