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Corona: Bestmöglicher Schutz für Polizei!?

Ein bestmöglicher Schutz und ein Mindestmaß an Anerkennung sind einzufordern!

Seit Beginn der Corona-Pandemie vor fast einem Jahr erzählt man uns, wie wichtig es doch dem Dienstgeber sei, die Kollegenschaft vor einer Ansteckung und möglichen Erkrankung mit COVID-19 zu schützen. 
Tatsächlich gab es auch Maßnahmen, die nahelegen, dass diese Ansage ernst gemeint ist und wirklich „alle“ notwendigen Anstrengungen in diese Richtung unternommen werden. Sieht man sich die Sache jedoch etwas genauer an, kommt man zum Schluss, dass hier noch durchaus Luft nach oben ist!

Die besten Schutzmaßnahmen sind weder einfach noch billig!

Der Dienstgeber ist dort in die Pflicht zu nehmen, wo es darum geht, mit differenzierten aber möglichst effizienten Maßnahmen (eine Generalverpflichtung oder ein Allgemeinverbot mag die einfachste aber nicht unbedingt die beste Lösung sein) einen maximalen Erfolg sicherzustellen. Aber auch beim Thema „Kosten“ darf die Einserfrage nicht immer lauten „Gehts auch billiger?“. So musste die Personalvertretung bekanntlich da und dort etwas nachhelfen (Bezahlung von Mehrdienstleistungen, Freistellung vulnerabler Gruppen, Gewährung von Verdienstentgang bei Absonderung usw.), um den Dienstgeber bei an sich selbstverständlichen Punkten auf den richtigen Weg zu bringen.
Auch jüngst bedurfte es etwa eines Antrags der AUF/FEG damit nicht zahlreiche Bedienstete mit unzertifizierten Billigmasken aus China „zwangsbeglückt“ werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist ja auch, dass unsere Kritik in Zusammenhang mit einer „sinnvollen und mit dem Dienst vereinbaren“ Maskenpflicht geradezu als Aufforderung zur Gefährdung der Bediensteten skandalisiert wurde. Nachdem sich dann in der Folge bestätigt hat, dass das Motto „Maske auf und alles gut“, zu kurz greift, sah sich der Dienstgeber jedoch mehrmals gezwungen, seine Meinung zu revidieren, was wir mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis nehmen.

Kritik nach wie vor erforderlich!

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Punkte, die längst – positiv – gelöst werden hätten sollen/müssen. Beispielsweise sollte es eigentlich klar sein, dass eine Erkrankung an COVID-19 (sofern man nicht nachweislich im Privatbereich infiziert wurde) im Bereich der Polizei als Berufskrankheit anerkannt wird, um etwa eine Weiterzahlung der Nebengebühren sicherzustellen. Da aktuelle Studien belegen, dass für Polizeibedienstete die Ansteckungsgefahr etwa doppelt so hoch ist, wie für den Rest der Bevölkerung, sollte auch eine Anpassung der Gefahrenzulage eine Selbstverständlichkeit sein.
Weiters wurden uns in den letzten Monaten immer mehr Aufgaben der Gesundheitsbehörden aufgebürdet, ohne dass dies mit einem entsprechend besseren Schutz (qualifizierende Schulungen, professionelle Ausstattung usw.) verbunden worden wäre. Man denke hier nur an die Fiebermessungen, die mehr für ein Schmunzeln denn für mehr Schutz gesorgt haben. Erwähnenswert ist hier auch, dass es im Gesundheitsbereich bereits die steuerfreie Coronaprämie gab, während die Polizei an der Basis noch immer darauf wartet!
Ganz aktuell ist jetzt die Forderung nach dem bestmöglichen Impfschutz (natürlich auf freiwilliger Basis) zu stellen. Dass der Dienstgeber nun für uns – wie man hört – den Impfstoff mit der geringsten Schutzwirkung (Astra Zeneca mit ca. 60% bis 70%) statt jenen mit der höchsten (Biontech Pfizer mit ca. 95%) vorsieht, kann nicht einfach hingenommen werden.

Es ist also wie gesagt „Luft nach oben“ beim bestmöglichen Schutz für die Beschützer und wir sehen es im Sinne einer Personalvertretung als unsere Pflicht, das auch aufzuzeigen. Unser „Gejammere“ (wie uns manche vorwerfen) hat immerhin schon zu einigen Verbesserungen geführt. Kritiklos und stillschweigend alles einfach zur Kenntnis zu nehmen ist jedenfalls nicht unser Zugang.

Euer Team der AUF/FEG