Gewerkschaft

Die bessere Gewerkschaft?

In einer Aussendung vom 26. Februar 2021 erklärt die Oö Polizeigewerkschaft (Zusammenschluss der FCG und FSG) die – ihrer Ansicht nach unbestrittenen – Vorteile ihres Rechtsschutzes (was wir hier nicht weiter kommentieren wollen) und versucht sich als alternativlos darzustellen. In diesem Sinne diskreditiert sie den Rechtsschutz der Freien Exekutivgewerkschaft – FEG als fraktionsfreie Solidargemeinschaft mit folgenden Aussagen (Zitat):

Im Gegensatz dazu enthält der Rechtsschutz der AUF/FEG/FGÖ (Versicherungssumme 71.000,- Euro) bei Vorsatzdelikten einen „rückwirkenden Versicherungsschutz“, wenn die Einstellungstatbestände vorliegen oder die Verurteilung wegen Fahrlässigkeit erfolgt. Das heißt, dass zu Beginn eines solchen Verfahrens kein Versicherungsschutz gegeben ist und nur bei einem der Beendigungstatbestände (Einstellung, Freispruch, Verurteilung wegen Fahrlässigkeit) der Versicherungsschutz zum Tragen kommt; bis dahin trägt der Betroffene während der Dauer des laufenden Verfahrens das Kostenrisiko selbst.

Da diese Aussagen in mehrfacher Hinsicht falsch sind, erlauben wir uns dazu eine Richtigstellung:

  1. Rechtsschutz der AUF/FEG/FGÖ“: Innerhalb der FEG/FGÖ gibt es weder eine unabhängige bzw. freiheitliche Fraktion (AUF) noch eine sozial- bzw. christdemokratische Fraktion (FSG, FCG). Eine Gewerkschaft hat unserer Überzeugung nach ohne Fraktionsdenken und Politik im Interesse ihrer Mitglieder da zu sein.
  2. rückwirkender Versicherungsschutz: Mitglieder der FEG erhalten von uns prinzipiell zu Beginn des Verfahrens eine Deckungszusage und lassen wir sie selbstverständlich auch im Falle einer Verurteilung wegen eines Vorsatzdelikts hinterher nicht einfach im Stich. Hier werden die Rechtsschutzkosten lediglich nicht von unserem Partner (Allianz) im Rahmen der Gruppenversicherung sondern von der FEG direkt übernommen.
  3. Kostenrisiko“: Auch bei einem allfälligen Übersteigen der Deckungssumme von € 71.000.- (was übrigens bislang noch nie der Fall war) lassen wir unsere Mitglieder natürlich nicht im Stich. Wir verringern das Kostenrisiko für unsere Mitglieder zweifach. Neben einer Art „Rückversicherung“ (Allianz) auch durch die gewerkschaftliche Solidarität.

Natürlich gibt es auch bei der FEG (sowie bei der GÖD oder jeder privaten Rechtsschutzversicherung) Grenzen des Rechtsschutzes, insbesondere wenn eine Vertretung oder Kostenübernahme den Prinzipien einer Solidargemeinschaft widerstrebt (Bsp.: Ein Kollege hat aus der Gemeinschaftskasse einer PI Geld gestohlen). In den allermeisten Fällen stehen wir aber zu unseren Mitgliedern selbst im Falle einer Verurteilung (etwa auch wegen Amtsmissbrauch). Diesbezüglich haben wir sogar schon in zahlreichen Fällen eine finanzielle Hilfestellung für die teilweise massiven Strafbeträge gewährt!

Ansonsten sind wir mit der GÖD-Polizeigewerkschaft einer Meinung, dass jede/r von euch selbst entscheiden soll, welches Angebot für ihn/sie das der „besseren Gewerkschaft“ ist. Die entscheidende Überlegung für eine Mitgliedschaft sollte aber nicht eine allenfalls in Aussicht gestellte Vorteilnahme für den Einzelnen sondern die Stärkung einer eigenständigen Vertretung im Interesse ALLER sein!

Finde deine Bundesvertretung in der GÖD:

Wichtig: Wir versuchen einfach eine Alternative zu einem althergebrachten Gewerkschaftssystem zu bieten und haben uns ganz bewusst für einen eigenständigen Weg außerhalb des ÖGB-Konzerns (eine von 7 Teilgewerkschaften des ÖGB ist bekanntlich die GÖD und darin ist eine von 27 Bundesvertretungen die FCG/FSG-Polizeigewerkschaft) entschieden. Wer etwa den nachstehenden Geschäftsbericht des ÖGB liest, wird sich zurecht fragen, ob so berufliche Interessensvertretung funktionieren soll:

https://www.oegb.at/content/dam/oegb/downloads/der-ögb/OEGB_Finanzbericht_2019.pdf