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Gehaltserhöhung: 1,45%

Die Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst (226.000 Beamte und Vertragsbedienstete sind betroffen) wurde am 19.11.2020 beschlossen und werden demnach die Gehälter (samt Zulagen und Nebengebühren mit Jänner 2021 um 1,45% angehoben.

Diese Erhöhung entspricht nahezu der gegebenen Inflationsrate (1,46%) und soll somit die Teuerung im maßgeblichen Zeitraum (Oktober 2019 bis September 2020) abgelten.
Angesichts der Tatsache, dass bereits vorab vom Finanzminister eine Erhöhung im Ausmaß von 1,4% bis 1,5% budgetiert worden war, ist dieses Ergebnis keine Überraschung.

Grundsätzlich begrüßen wir in der aktuellen Situation diesen rasch zustande gekommenen Abschluss unter Verzicht auf die übliche Show mit angeblich zähen Verhandlungen. Auch am Ausmaß der budgetierten Erhöhung (immerhin € 200 Mio) wollen wir keine Kritik üben, da es im Bereich anderer Berufsgruppen (z.B. Metaller) liegt.

Bedauerlich finden wir nur, dass es – so wie in den letzten Jahren von uns erfolgreich betrieben – dieses Mal keine soziale Staffelung bzw. faire Verteilung dieses Volumens gibt.
Die besagte Teuerung trifft alle in gleicher Höhe und sollte dies auch bei der Gehaltserhöhung quer durch alle Gehaltsstaffeln Berücksichtigung finden. Diese rein prozentuelle Erhöhung wird diesem Erfordernis nicht gerecht. Dazu ein Beispiel:

E2b-Beamte in Gehaltsstufe 1: Das Gehalt steigt um € 26,80!

A1/9-Beamte in Stufe 2: Das Gehalt steigt um € 186,60!

Die Gehaltsschere geht also wieder kräftig auseinander und Spitzenbeamte dürfen sich am meisten über diese Erhöhung freuen.

Hier geht’s zu den Gehaltsstaffeln für 2021:


Euer Team der AUF/FEG