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Gehaltserhöhung: 2,25% bis 3,05%!

In der vierten Verhandlungsrunde kam es nun zu einem Abschluss, bei dem die Forderung der AUF/FEG nach einer höheren Anhebung der niedrigen Gehälter „teilweise“ Berücksichtigung fand. Dank eines Sockelbetrags (€ 50.-) werden geringere Gehälter (unter € 2.222,20.) immerhin um bis zu 3,05% erhöht. Alle darüber liegenden Gehälter werden um 2,25% erhöht.

Durchschnittlich ergibt dies (muss noch durch das Parlament abgesegnet werden) eine Erhöhung per 01.01.2020 um exakt 2,3% (um diesen Prozentsatz werden auch die Zulagen erhöht).

GÖD erkennt zumindest Notwendigkeit sozialer Staffelung!

Aus Sicht der AUF/FEG ist diese höhere Anhebung der unteren Gehaltsgruppen zu begrüßen, wenngleich wir uns natürlich eine noch stärkere Anhebung der Niedriggehälter durch einen staffelwirksamen Fixbetrag (fixer und für alle gleich hoher Eurobetrag) gewünscht hätten. Wir nehmen aber mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis, dass die GÖD endlich etwas mehr soziales Gewissen zeigt, und die niedrigsten Gehälter zumindest um € 50.- angehoben werden. Bei einer rein prozentuellen Erhöhung wären diese teilweise nicht einmal um € 40.- erhöht worden.

Regierungsvertreter auf der Bremse!

Dass die Verhandler auf Regierungsseite mit 2,3% einen deutlich kleineren „Kuchen“ mit Gesamkosten von 320 Mio Euro für 2020 gebacken haben, als dies etwa im Vorjahr der Fall war (375 Mio Euro für 2019), finden wir aber bedauerlich. Denn damit fällt der öffentliche Dienst nächstes Jahr neuerlich gegenüber den Metallern – um 0,4% – zurück.

Was hätte die volle Umsetzung der Forderung der AUF/FEG bedeutet?

Angesichts des budgetierten Volumens hätte man bei einer fairen Inflationsabgeltung für alle Beamten eine Erhöhung um mindestens € 85.- umsetzen können!

Gehaltstabelle ab 01.01.2020
Zulagen ab 01.01.2020
Gefahrenzulage u.a. Nebengebühren ab 01.01.2020

Euer Team der AUF/FEG