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Polizei: Sozialpartnerschaft ausgesetzt!

Derzeit beweisen unsere Führungskräfte auf Landes- und Bundesebene in Zusammenhang mit der Corona-Krise große Entscheidungsfreude, die wir uns bei manch anderen Belangen oft vergeblich erwartet haben. Einzelne Maßnahmen werden im Alleingang beschlossen und sofort umgesetzt. Eine vorherige Einbindung der Personalvertretung geschweige denn die Herstellung des Einvernehmens – wie im Personalvertretungsgesetz vorgesehen – erfolgt dabei leider oftmals nicht.

Krisen sind miteinander zu bewältigen!


Die AUF/FEG hat natürlich vollstes Verständnis dafür, dass in Krisenzeiten rasch und effizient Maßnahmen gesetzt werden müssen. Dennoch ist festzuhalten, dass das Personalvertretungsgesetz (PVG) auch unter diesen Umständen eine rechtzeitige Einbindung und Mitwirkung der zuständigen PV-Organe (Dienststellenausschuss, Fachausschuss und Zentralausschuss) im Sinne einer gelebten Sozialpartnerschaft vorsieht.

Der Dienstgeber sowohl im Bereich der LPD OÖ als auch im BM.I scheint das leider nicht immer so zu sehen und behandelt die demokratisch legitimierte Dienstnehmervertretung teilweise wie einen unliebsamen Blockierer, den man am besten umgehen oder gleich völlig ignorieren sollte.

Anm.: Wir hoffen, dass die klaren Mehrheitsverhältnisse in den PV-Organen samt einer Entscheidungshoheit jener Fraktion, welche eine Vorfeldorganisation des politischen Verantwortungsträgers ist, diesen nicht dazu veranlasst haben, vorübergehend die Sozialpartnerschaft aufzukündigen.

Eine solche Vorgangsweise steht nicht im Einklang mit der Intention einschlägiger Gesetze und erweckt zudem in der Kollegenschaft den Eindruck, dass Machtdemonstration und der Wunsch nach Profilierung über ihren Interessen steht.

Denn weder bei der überfallsartig beschlossenen Urlaubssperre noch beim Entfall der Bereithaltezeit ist für uns eine besondere Dringlichkeit oder außerordentliche Notwendigkeit erkennbar, die eine Einbindung der Personalvertretung unmöglich gemacht hätte.
Auf keiner Dienststelle war bislang der Dienstbetrieb zusammengebrochen, weil Kollegen in Urlaub waren bzw. war hier die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs gefährdet, weil in Kürze jemand einen Urlaub angetreten hätte. Es gab auch unseres Wissens nach bis dato keine Vorkommnisse in Zusammenhang mit Lebensmitteltransporten oder gar Plünderungen, die den rigorosen und sofortigen Entfall der BHZ erzwungen hätten. Hätte man vor der Umsetzung dieser präventiven Vorkehrungen zumindest den gegebenen Spielraum für Gespräche mit der Personalvertretung genutzt, wären die dann gemeinsam beschlossenen Maßnahmen auch in der Kollegenschaft auf größere Akzeptanz gestoßen und hätten zu weniger Verunsicherung geführt.

Die AUF/FEG wird daher die umgehende Einbindung der Personalvertretung gemäß der einschlägigen Bestimmungen im PVG einfordern, weil wir der Überzeugung sind, dass bei aller Notwendigkeit für rasche und klare Entscheidungen ein „Drüberfahren“ über die berechtigten Interessen der Kollegenschaft der falsche Weg ist. Jede Krise ist am besten gemeinsam zu bewältigen und Gemeinsamkeit verstehen wir im Sinne eines demokratischen Miteinanders!

Update: Unsere Bestrebungen waren nicht umsonst und war der Dienstgeber nun zu Gesprächen bereit. Dabei wurden entsprechende Klarstellungen erzielt, die zu Verbesserungen für die Betroffenen führen. So werden etwa für den angeordneten Entfall der BHZ Überstunden bezahlt und auch die Stornokosten in Zusammenhang für bereits genehmigte Urlaube werden vom Dienstgeber übernommen.


Euer Team der AUF/FEG