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Wiedereingliederungsteilzeit: AUF/FEG erwirkt Nachzahlung!

Im Herbst dieses Jahres haben sich einige Kollegen, welche sich nach längerem Krankenstand in Wiedereingliederungsteilzeit befunden haben, mit der Bitte um Abklärung ihrer besoldungsrechtlichen Ansprüche an uns gewandt.

Besoldungsrechtliche Abklärung eingefordert!

Nach Übermittlung ihrer Bezugszettel haben wir die Sachlage geprüft und festgestellt, dass sowohl in Bezug auf pauschalierte Nebengebühren (zu 50%) als auch die Position „Durchschnitt Krank-Beamte“ eine offenkundig nachteilige Abrechnung erfolgt ist. Wir haben diesen Umstand daher insbesondere unter Berufung auf § 13c Abs. 4 Gehg am 26.10.2019 schriftlich der Besoldungsstelle der LPD OÖ mitgeteilt und um Überprüfung/Neuberechnung ersucht, damit allenfalls offene Forderungen nachbezahlt werden können.

Rechtsansicht der AUF/FEG OÖ bestätigt!

Wie uns die betroffenen Kollegen jetzt mitgeteilt haben, sind wir wieder einmal richtig gelegen und erfolgt für die Kollegen mit Jänner 2020 eine Nachzahlung von Bezugsdifferenzen und Pauschalen in Höhe von jeweils knapp € 3.000.-.

Nachzahlung von Bezugsdifferenzen

Wir freuen uns mit den Betroffenen und wünschen auf diesem Weg einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem Gesundheit!

Euer Team der AUF/FEG