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So sind wir nicht!

Seit der Verfassungsgerichtshof im Juni 2019 klargestellt hat, dass Polizisten ungestraft als Bastarde beschimpft werden dürfen, ist in Österreich eine regelrechte Polizeihetze salonfähig geworden.
Den vorläufigen Höhepunkt dieser traurigen Entwicklung bildet nun die von der Regierung beschlossene Schaffung einer eigenen Behörde gegen strukturelle Polizeimisshandlungen, um dem Gewaltproblem und latenten Rassismus in der Polizei Herr zu werden.


WICHTIG: Diese Behörde sei laut ihren Befürwortern notwendig, weil sich viele Misshandlungsopfer aus Angst vor Repressalien erst gar nicht an die dafür zuständigen und bereits bestehenden Institutionen (Polizei, Staats- und Volksanwaltschaft usw.) wenden würden. Außerdem würden derartige Vorwürfe oftmals unter Begehung des Verbrechens eines Amtsmissbrauchs gedeckt und einer angemessenen Bestrafung entzogen.

Was ist konkret geplant?

Diese geplante Beschwerdestelle gegen Misshandlungen durch die Polizei soll mit sogenannten polizeiexternen Experten (z.B. aus NGOs) besetzt werden, welche unter Anwendung polizeilicher Befugnisse künftig alle Vorwürfe einer Misshandlung/Erniedrigung (physischer oder psychischer Natur) gegen die Polizei prüfen und einer Strafverfolgung (strafrechtlich, zivilrechtlich und disziplinarrechtlich) zuführen sollen. Damit auch sogenannte niederschwellige Misshandlungen (ohne strafrechtliche Relevanz) zu Konsequenzen führen, soll diese Behörde nicht nur mit den Strafgerichten sondern auch mit den Disziplinarbehörden und Zivilgerichten interagieren. Wie der Menschenrechtsbeirat des BM.I in seinem diesbezüglichen Vorschlag/Bericht ausführt, soll dabei sogar durch eine Beweislastumkehr sichergestellt werden, dass jede noch so kleine Fehlleistung zu einer Bestrafung der Polizeiorgane und Entschädigung der Misshandlungsopfer führt.

Auszug aus dem Konzept des Menschenrechtsbeirats im BM.I betreffend Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Organe der Sicherheitsexekutive:

…In Frage kämen zB Fälle psychischer Misshandlungen durch bloße Ausübung von Druck, ohne dass damit eine gefährliche Drohung verbunden wäre. Man spricht in diesen Fällen auch von „niederschwelligen“ Misshandlungsfällen, weil sie sozusagen unterhalb der Strafrechtsschwelle liegen…(Seite 18)

…Damit wird auch der Judikatur des EGMR zur Frage eines allfälligen Schadenersatzes für Misshandlungsopfer entsprochen, nach der – wenn die Beweislage unklar ist – dies zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Opfers führt. „Ein Staat ist für jede Person, die sich in seinem Gewahrsam befindet, moralisch verantwortlich, da diese völlig in den Händen der Polizei ist. Wenn also jemand während des Polizeigewahrsams Verletzungen erleidet, hat die Regierung Tatsachen nachzuweisen, die die Sachverhaltsdarstellung des Opfers entgegenstehen…(Seite 41).

AUF/FEG startet Petition!

Die AUF/FEG stellt dazu klar: So sind wir nicht!

Diese Misstrauensbekundung gegen die Polizei ist völlig ungerechtfertigt und diese Behörde absolut unnötig ist, weil es keinen Grund dafür gibt, den bereits zahlreich gegebenen Institutionen zu unterstellen, sie würden „schwarze Schafe“ in der Polizei decken! Auch jede/r rechtschaffene Polizist/in (und wir reden hier von 99,99%) hat ein großes Interesse daran, dass Fehlleistungen aufgezeigt werden und sichergestellt wird, dass diese zukünftig nicht mehr passieren. Daher brauchen wir sicher keine Art „Stasi-Polizei“, die vermeint als einzig wahre Kontrollinstanz, die moralische Integrität und rechtliche Kompetenz für sich allein gepachtet zu haben.
Wenn du auch dieser Meinung bist, unterstütze unsere diesbezügliche Online-Petition (siehe Link unten).

Verhindern wir gemeinsam eine pauschale Vorverurteilung der Polizei, die am Ende des Tages zu einer massiven Verunsicherung und Schwächung der Exekutive und damit zu weniger Sicherheit in unserem Land führen wird.


Hier kannst du die Petition der AUF/FEG unterstützen:

https://www.auf.at/polizisten-sind-keine-verbrecher

Euer Team der AUF/FEG