WHG: Rechtsanspruch auf Schmerzensgeld!
Gesetzliche Ungleichbehandlung von im Dienst verletzten PolizistInnen wurde aus dem Unrechtsbestand der Republik gestrichen. Der VfGH hat damit für Betroffene einen Anspruch auf die Bevorschussung uneinbringlicher Schmerzensgeldforderungen durch den Bund klargestellt…
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