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Chaos um abschlagsfreie Pension!

Während Vertreter der SPÖ und FPÖ nicht nur gegen die Abschaffung der mit Jahresbeginn wiedereingeführten „Hacklerregelung“ eintreten, sondern auch eine diesbezügliche Ausweitung auf die Beamtenschaft fordern, rudert die Regierung nun zurück.

Konkret geht es wie bereits berichtet darum, dass bei entsprechend langer Arbeitszeit (45 Jahre) eine abschlagsfreie Pension zu gewähren ist. Somit könnten etwa „Schwerarbeiter“ (hier fallen bekanntlich auch die klassischen Polizeibediensteten darunter) im Idealfall mit 60 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen.

Unmittelbar nach der Regierungsbildung hat nun jedoch Bundeskanzler Kurz (ÖVP) in einem Fernsehinterview angekündigt, diese Regelung nicht ausweiten, sondern wieder abschaffen zu wollen, weil nach seinem Verständnis keine Anreize für eine Frühpension gesetzt werden dürfen. Stattdessen seien Maßnahmen zu treffen, damit die Arbeitnehmer länger arbeiten.

Bundeskanzler Kurz spricht sich gegen die abschlagsfreie Frühpension aus! Bildquelle: orf.at

Anm.: Der Herr Bundeskanzler möge uns bitte erklären, wie man für Polizeibedienstete den Außendienst bis 65 attraktiver machen möchte, wenn man gleichzeitig nicht einmal die Möglichkeit einer Überstunden- bzw. Nachtdienstentlastung, geschweige denn einer Altersteilzeit hat!

Etwas anders scheint dies nun der eigentlich dafür zuständige Sozialminister Anschober (Grüne) zu sehen, der vor einer Rücknahme der sogenannten Hacklerregelung eine genaue Kostenevaluierung einfordert. Es stellt sich für uns jetzt die Frage, welche Kosten für ihn hoch genug wären, um die Bestrafung von Arbeitnehmern zu rechtfertigen, die 45 Jahre gearbeitet und ins System eingezahlt haben?

Sozialminister Anschober will zuerst wissen, wie viel das kostet! Bildquelle: orf.at

Die Position der AUF/FEG ist in Zusammenhang mit diesem aktuellen Chaos, wo man heute nicht einmal mehr sagen kann, ob man in ein paar Monaten mit oder ohne Abschläge in Pension gehen wird, jedenfalls klar:

Wer 45 Jahre ab dem 15. Lebensjahr (bzw. nach vormaliger Anrechnung im Beamtenrecht 42 Jahre ab dem 18. Lebensjahr) gearbeitet hat, hat es sich nicht verdient, bei seiner Pensionierung neben anderen Einkommenseinbußen (Entfall von Zulagen, Durchrechnungsverlusten etc.) auch noch strafweise Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Dass diese Wertschätzung nicht kostenlos wäre, ist selbstverständlich, aber angesichts der Kosten in anderen Bereichen unseres Sozialsystems in jedem Fall zu rechtfertigen!

Euer Team der AUF/FEG