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CORONA: Polizei nicht verheizen!

Seit Beginn der Coronakrise scheint in der Politik ein Wettstreit entbrannt zu sein, wer hier am schnellsten und effektivsten agiert, um das „Killervirus“ in den Griff zu bekommen. Der Rechtsstaat und das Ansehen der Polizei sind dabei leider in den Hintergrund gerückt.

Dass man als Polizist in einer derartigen Ausnahmesituation (Anm.: Im Polizeiberuf ist die Ausnahme eigentlich der Regelfall) gleich einmal mit einer Urlaubssperre und dem Aussetzen arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen (z.B. Ruhezeiten) in die Pflicht genommen wurde, mag neben zahlreichen anderen Nachteilen noch auf Verständnis stoßen. Schließlich ist die Leidensfähigkeit der Kollegenschaft groß und man funktioniert trotz der Tatsache, dass nicht alle Anweisungen nachvollziehbar und schlüssig sind.
Dass die Exekutive aber hier immer mehr als eine Art „Coronapolizei“ missbraucht wird, ruft nun nicht nur bei Juristen zusehends Unverständnis und Ablehnung hervor.

Polizei für politische Profilierung instrumentalisiert?

Da gibt z.B. ein Landeshauptmann eine Verordnung heraus, die unter massiven rechtlichen Bedenken den Seezugang je nach Wohnsitz beschränkt.
Da erlässt z.B. ein Gesundheitsminister Aufenthaltsbeschränkungen bis in den privaten Wohnbereich hinein, ohne sich darüber Gedanken zu machen, wie die rechtliche Handhabe zur Kontrolle dieser Bestimmungen aussieht.
Da erklärt z.B. ein Innenminister, dass die Polizei als „Flex-ekutive“ die Verbreitungsstränge von Corona durchtrennen werde und uns Erkrankte deshalb über alle ihre Kontakte und Wege Auskunft zu geben haben.
Der Bundeskanzler selbst sieht in diesen Aktionen, die aus unserer Sicht wohl nicht allein dem Kampf gegen das Virus sondern teilweise auch einer gewissen politischen Profilierungssucht geschuldet sind, kein Problem.
Er erklärt dazu lapidar, dass es ja ohnehin noch den Verfassungsgerichtshof gebe, der am Ende des Tages all diese Maßnahmen auf seine Rechtmäßigkeit prüfen könne. 
Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, merkt er noch an, dass diese strittigen Anordnungen zu diesem Zeitpunkt ohnehin nicht mehr in Kraft stehen werden als ob es somit quasi aus Sicht einer gewünschten „politischen Durchsetzungsfähigkeit“ keinen Unterschied mache und daher letztlich egal sei (?).

Die Polizei ist dem Recht verpflichtet!

Es ist eben nicht egal, was wir machen. Die Polizei wird auch nicht alle paar Jahre frisch gewählt und darf sich auch nicht nach Umfragewerten orientieren. Sie ist einzig und allein dem Recht verpflichtet. Und auch wenn oder gerade deshalb, weil das Recht in dieser Ausnahmesituation der Politik zu folgen hat, braucht es hier Augenmaß und Rechtssicherheit. Denn hinterher werden zahllose Amtshandlungen der Polizei in diesem Zusammenhang vor dem Richter landen. Viele Rechtsexperten sind sich dabei jetzt schon einig, dass dann viele der Maßnahmen, die die Polizei in Erfüllung der ihr aufgetragenen Pflichten gesetzt hat, als rechtswidrig verurteilt werden könnten.
Das wird dann naturgemäß vorwiegend dem Ansehen der Polizei schaden und in einzelnen Fällen erwartungsgemäß auch mit spürbaren Konsequenzen für diejenigen KollegInnen verbunden sein, die nur ihre Arbeit gemacht haben.

Rückendeckung: Fehlanzeige!

Wer nun glaubt, dass er ja eh nichts zu befürchten habe, weil er nur ein weisungsgebundenes Organ sei, der könnte ein böses Erwachen erleben. Spätestens dann werden nämlich genau die Politiker, die uns jetzt so kreativ alle möglichen Aufgaben und Befugnisse erteilen, auf Distanz zu ihrer Polizei gehen. 
Die üblichen Aussagen in diesem Zusammenhang sind hinlänglich bekannt: „So war das nicht beabsichtigt und da wurde wohl etwas missverstanden. In Einzelfällen haben da die Bediensteten eindeutig über das Ziel geschossen. Wir werden das evaluieren und Maßnahmen setzen, damit das in Zukunft nicht mehr passieren kann.“

Letztlich wird dann wohl die dringende Notwendigkeit der ohnehin bereits im Regierungsprogramm verankerten „Polizeikontrollbehörde“ evaluiert werden. 

Denn es kann ja nicht sein, dass die Polizei in der Ausübung ihrer Zwangsbefugnisse keiner externen Kontrolle unterworfen ist und so unter Umständen die Grundrechte von Bürgern verletzt werden, ohne dass es hier Konsequenzen gibt.

So wird man uns dann wohl diese Behörde als unabdingbar begründen.

Der politische „Brennwert“ der Polizei in einer derartigen Krise ist bekanntlich sehr groß und dementsprechend heiß begehrt. Doch hinterher wird sich zeigen, was von der jetzt bekundeten Wertschätzung übrigbleibt.


In diesem Sinne, bleibt‘s gsund und lasst euch nicht verheizen!

Euer Team der AUF/FEG