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Lohnsteuertipp für Polizei!

Die Jahreslohnzettel wurden jetzt den Finanzämtern übermittelt und sollte daher jeder von euch prüfen, inwieweit er zu viel Lohnsteuer bezahlt hat, weil allfällige Ausgaben, die im Rahmen des Jahresausgleichs absetzbar sind, steuermindernd sind. So sind etwa Auslagen in Zusammenhang mit dem Beruf (sogenannte Werbungskosten) steuerlich absetzbar, wenn die diesbezüglichen Anschaffungskosten entsprechend begründet werden können!

Unser Tipp:

Eine aktuelle Entscheidung bestätigt nun, dass für Polizeibedienstete auch Auslagen, die über den rein dienstlichen Gebrauch hinausgehen, als Werbungskosten zu erachten sind. So sind etwa im nachstehenden Fall die Kosten für den Waffenpass, ein Rettungsmesser, einen Gehörschutz, Einsatzhandschuhe sowie ein Holster für die Dienstwaffe als beruflich bedingte Auslagen anerkannt worden. Der Kollege durfte sich daher über eine diesbezügliche steuerliche Rückvergütung freuen, die im Regelfall 42% der Anschaffungskosten ausmacht.

Hier geht’s zur Entscheidung:

https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/478b3562-f6b4-4ade-b10f-844b8dc99c90/127672.pdf

Informiere dich auch über weitere Möglichkeiten einer steuerlichen Absetzbarkeit im neuen Steuerhandbuch:

https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:e5054c19-1652-43c9-8ff6-727b29bc764c/Steuerbuch2021.pdf

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