Diensterleichterung für begünstigte Behinderte
Die AUF/FEG fordert von der Landespolizeidirektion – LPD eine Klarstellung dahingehend, dass allen Bediensteten, welche unter den Kreis der begünstigten Behinderten fallen, im Falle eines entsprechenden Antrags folgende Erleichterungen ausdrücklich und ausnahmslos zugestanden werden:
- Entbindung von vorgeplanten Mehrdienstleistungen im begehrten Ausmaß
- Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gem. § 50a BDG
- Die aus ärztlicher Sicht gebotene Rücksichtnahme bei der konkreten Diensteinteilung.
Euer AUF/FEG Team