OGH bestätigt unsere Rechtsmeinung
Die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages muss vor Überleitung in ein neues Besoldungssystem erfolgen!
Auch dieses aktuelle Urteil des OGH bestätigt am 26.2.2015, Zl: 8OnA11/15y, dass alle, die einen Antrag gestellt haben, auch nachträglich eine entsprechende Verbesserung erfahren müssen:
Hier das OGH Urteil herunterladen!