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Rüstzeiten: Wertschätzung sieht anders aus!

Wie mehrfach berichtet kämpft die AUF/FEG um eine gerechte Anerkennung und Abgeltung jener Zeiten, die für das erforderliche Auf- und Abrüsten außerhalb der geplanten Dienstzeit aufgewendet werden müssen. Der Dienstgeber will den Polizeibediensteten an der Basis in diesem Zusammenhang nach wie vor keinerlei Abgeltung gewähren.
Zur Sache:

Nach mehreren erfolglosen Anträgen der AUF/FEG und entsprechenden Gesprächen mit der Dienstgeberseite waren wir gezwungen, auf dem Gerichtsweg eine gebührende Abgeltung von Rüstzeiten zu erstreiten. Die Argumente des Dienstgeber sind für uns angesichts europarechtlicher Bestimmungen zum Begriff abzugeltender „Arbeitszeit“ einfach nicht schlüssig.

Wir werden daher nicht locker lassen und auf eine höchstgerichtliche und richtungsweisende Entscheidung in einem Musterverfahren hinwirken.

Erfahrungsgemäß wird dies ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen und werden wir euch nach Vorliegen des Urteils entsprechend informieren.

Darüber hinaus haben wir nun durch den AUF-Bundesvorsitzenden Werner Herbert eine parlamentarische Anfrage eingebracht, um nach Möglichkeit auch auf diese Weise den Druck für eine faire Lösung in dieser Streitfrage zu erhöhen.

Für die AUF/FEG steht jedenfalls fest: Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite ständig von Wertschätzung für die Polizei geschwafelt wird und auf der anderen Seite jeder Polizeibedienstete in seiner Freizeit zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft auf- und abrüstet und so durchschnittlich eine volle Arbeitswoche pro Jahr opfern muss!

Hier geht es zu unserer Anfrage:

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/15722/fname_1574995.pdf

Euer Team der AUF/FEG