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Gehaltserhöhung 2023: Im Schnitt 7,32% mehr!

Dass sich Spitzenbeamte über ein Plus von mehr als € 700.- freuen können, während die niedrigen Anfangsgehälter nur um € 170.- steigen, trägt eindeutig die Handschrift der GÖD. Eine bloß geringfügige soziale Staffelung (die geringsten Gehälter werden um bis zu 9,41% und die höchsten Gehälter um 7,15% angehoben), verhindert ein noch größeres Auseinanderklaffen der Gehaltsschere.
Dass darüber hinaus offenbar schon vor dem nun bejubelten Abschluss alles fixiert gewesen sein dürfte, belegt eine Aussage von Innenminister Karner vom Oktober.

Pferdefuß: Während sich Spitzenbeamte über ein Plus von mehr als € 700.- freuen können, fällt die Erhöhung für die niedrigsten Gehälter mit € 170.- bescheiden aus!

Wir halten dazu fest:

  • Unserer Forderung nach einem für alle gleich hohen Fixbetrag, der für alle Betroffenen bei den gleichen Kosten für das Budget eine Erhöhung um € 360.- bedeutet hätte, ist man leider nicht nachgekommen. Es kann sich also jeder selber ausrechnen, wie groß der „Pferdefuß“ in seinem Fall ist und wie groß der Vorteil für manche Spitzenbeamte ist.
  • Die Möglichkeit einer abgabenfreien Zuzahlung (bis zu € 3.000.- brutto für netto) zum Gehalt für das Jahr 2023 wurde nicht einmal ansatzweise genutzt.
  • Zulagen im Bereich der Exekutive, die ressortintern geregelt sind (E2b-Zulage, Wochenend/Nachtdienstzulage, pauschalierte Aufwandsentschädigung u.a.m.) bleiben von dieser Erhöhung abermals ausgeklammert und werden somit weiter von der Inflation aufgefressen.

Wir möchten betonen, dass wir diesen Abschluss natürlich grundsätzlich positiv sehen. Unsere Kritik daran resultiert lediglich daraus, dass wir insbesondere die Basis der Exekutive im Fokus haben. Diese wurde unserer Meinung nach von den Chefverhandlern der GÖD leider neuerlich nicht im wünschenswerten Ausmaß vertreten.

Zusatz:

Unter nachstehendem Link findet ihr die neuen Gehaltstabellen, wobei wir bereits die zusätzliche Erhöhung des Ausbildungsentgelts für AspirantInnen sowie des Anfangsgehalts für E2b in Stufe 1 und 2 berücksichtigt haben. Ebenso bereits einbezogen wurde die außerordentliche Erhöhung der E2a Funktionszulagen für die Funktionsgruppen 3 und 4 in Stufe 4 (Anm.: die entsprechenden Dienstrechtsänderungen sind bereits durch die Begutachtung gegangen und fehlt es nur mehr an der parlamentarischen Beschlussfassung, damit diese mit Jänner 2023 in Kraft treten können).

Gehaltstabelle 2023 – AUF Personalvertretung OÖ Polizei (auf-polizei-ooe.at)


Übrigens stellt sich für uns noch eine Frage: Waren Gehaltsverhandlungen nur Show?

Vertreter der GÖD sind voller Eigenlob und erzählen euch jubelnd, dass diese Erhöhung allein ihnen zu verdanken ist. Dazu möchten wir auf eine Tatsache hinweisen, die bestätigt, dass die Erhöhung schon lange festgestanden ist, bevor die GÖD „angeblich“ so erfolgreich verhandelt hat.

Zur Sache: Bereits Ende Oktober 2022 erklärte BM Karner (siehe auch nachstehende Aussendung auf der Homepage des BM.I zu Artikel Nr. 20121), dass auf Grund dienstrechtlicher Änderungen samt Anhebung des Ausbildungsentgelts im Jahr 2023 das Grundgehalt im ersten Ausbildungsjahr NETTO 140.- Euro mehr ausmachen wird.

Information des BM.I vom Oktober 2022


Tatsächlich steigt das diesbezügliche Bruttogehalt nun von 1.822,30 Euro auf 2.103,40 Euro wodurch sich für das Jahr 2023 ein Nettoplus von 143,95.- Euro ergibt!

Da wir nicht annehmen, dass unser Minister ein Wahrsager ist, muss also bereits im Oktober das Ausmaß der Erhöhung fixiert gewesen sein und die anschließenden Verhandlungen waren demnach reine Show!!

Wird die Kollegenschaft von der GÖD an der Nase herumgeführt?

Wer das nicht glaubt, sollte einfach die genannten Beträge in den Entlastungsrechner eingeben und die Nettobeträge vergleichen:

Entlastungsrechner 2023 – Kalte Progression und Steuersenkungen (finanz.at)

Euer Team der AUF/FEG