Besoldung

Gehaltserhöhung 2023!

Was ist für das kommende Jahr angesichts der enormen Teuerung zu erwarten? Diese Frage stellen sich derzeit viele KollegInnen. Wir versuchen einen ersten Überblick zu geben.

Nachdem Vater Staat für die Anpassung der Pensionen um bis zu 10,2% Kosten von insgesamt 4 Mrd. Euro auf sich genommen hat, ist die Erwartungshaltung auch für den öffentlichen Dienst verständlicherweise entsprechend hoch. Wir warnen jedoch vor allzu großem Optimismus und werfen lieber einen Blick auf die harten Fakten.

Wie jedes Jahr werden zunächst als maßgeblicher Parameter für die abzugeltende Teuerung die offiziellen Zahlen der Statistik Austria (VPI = Verbraucherpreisindex) im Zeitraum vom Oktober des Vorjahres bis zum September des laufenden Jahres herangezogen.

Dieser Wert beträgt 6,9% und wird die bereits in den Raum gestellte Abgeltung der Teuerung für den öffentlichen Dienst im Bund somit erstmals mehr als eine Milliarde Euro kosten, wenn die Regierung die Leistung der öffentlich Bediensteten nicht geringer schätzt als jene der PensionistInnen (wovon wir ausgehen). Aus unserer Sicht ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass der Finanzminister darüber hinaus einen nennenswerten Betrag drauflegen wird (zusätzlicher Anteil am Wirtschaftswachstum?), weshalb wir ein durchschnittliches Plus von ca. 7% als realistisch erachten.

Die große Frage für uns ist daher, wie dieser Betrag von etwas mehr als 1 Mrd. Euro verteilt wird!

Sollte es neuerlich – wie von der GÖD zumeist gefordert – eine rein prozentuelle Erhöhung geben, würde z.B. ein durchschnittlicher Gruppeninspektor mit ca. € 200.- brutto mehr aussteigen, während sich ein Spitzenbeamter über ein Plus von ca. € 700.- brutto freuen könnte.

Sollte jedoch überraschend der Forderung der FEG (Freie Exekutivgewerkschaft) nach einer für alle betraglich gleich hohen Teuerungsabgeltung entsprochen werden, würde sich unser Gruppeninspektor so wie auch jeder andere Beamte über ca. € 350.- mehr freuen können.

Wir werden sehen, was am Ende rauskommt und ob der “Kuchen“ fair verteilt wird. Denkbar ist auch ein Sockelbetrag (Mindesterhöhung der Niedrigstgehälter) oder eine soziale Staffelung, was jedoch – wenn auch im geringeren Ausmaß – ebenfalls Spitzengehälter begünstigt. Keinesfalls darf es jedoch zu einer – auch nur teilweisen – Abgeltung der Teuerung durch eine Einmalzahlung kommen, da dies keine nachhaltige Erhaltung der Kaufkraft gewährleistet.

Euer Team der AUF/FEG