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Wenn Krankheit zum Luxus wird!

Als Polizist/in verliert man im Falle einer schwereren Erkrankung alle leistungsabhängigen Zulagen (sofort) sowie auch die pauschalierten Nebengebühren (nach einem Monat).

Dies führt in der Praxis dazu, dass der/die klassische Außendienstpolizist/in nicht nur einer höheren finanziellen Belastung durch Krankheitskosten (etwa Selbstbehalte) ausgesetzt ist, sondern obendrein durchschnittlich ca. € 1.000.- (in Einzelfällen auch deutlich darüber hinaus) weniger zur Bestreitung der Fixkosten zur Verfügung hat.

Gehaltszettel mit sofort (gelb) bzw. nach einem Monat (grün) entfallenden Zulagen/Nebengebühren

Leider ist unser Dienstherr bis heute – selbst in Zeiten von Corona – nicht bereit, diese drastischen Einkommensverluste, die im Falle einer Erkrankung zu einem regelrechten finanziellen Aderlass führen, durch die von uns geforderte Implementierung der pauschalierten Nebengebühren im Grundgehalt zumindest abzufedern. Zugleich ist es eine traurige Tatsache, dass gerade die Exekutive jene Berufsgruppe im öffentlichen Dienst ist, die infolge extremer Gesundheitsbelastungen (Schichtdienst, Außendienst, Überstunden usw.) am stärksten von chronischen Erkrankungen betroffen ist.

Unser Rat: Wer sich vorsorglich mit einer Taggeldversicherung gegen den mit einer Erkrankung einhergehenden Verdienstentgang absichert, muss sich keine Sorgen machen, im Falle des Falles finanziell auszubluten!

Euer Team der AUF/FEG