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Das Anti – Teuerungspaket!

Um der enormen Teuerung (aktuell liegt die Inflationsrate bei fast 10%) entgegen zu wirken hat die Regierung mehrere Maßnahmen beschlossen, die jedoch großteils einen rasch verpuffenden Einmaleffekt haben und nicht immer treffsicher sind. Nachstehend ein Überblick dazu.

Familienleistungen: 
1. Bei der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige Sonderzahlung von € 180.- pro Kind. Diese wird automatisch im August oder September ausgezahlt werden. 
2. Der Familienbonus wird bereits für 2022 auf € 2.000.- pro Kind (€ 650.- ab 18 Jahre) erhöht. Sollte der Familienbonus nicht automatisch vom Dienstgeber berücksichtigt werden, muss er durch die Arbeitnehmerveranlagung im Jahr darauf beantragt werden. 

Klimabonus: 
Der Klimabonus wird nun für 2022 einheitlich mit € 250.- pro Person (statt regionaler Staffelung) festgesetzt werden. Für Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt mit € 125.-. Er soll bis spätestens November ausbezahlt werden. In Einzelfällen (fehlende Kontonummer) werden Gutscheine ausgeschickt, die bei verschiedenen Unternehmen eingelöst werden können.

Teuerungsbonus: 
Gleichzeitig soll der Teuerungsbonus in Höhe von € 250.- pro Person (Kinder unter 18 Jahren € 125.-) ausbezahlt werden.

Abzugsfreie Corona-Prämie: 
Die am Anfang der Corona-Krise beschlossene Steuerfreiheit einer allfälligen Coronaprämie von bis zu 3.000 € pro Bediensteten wird bis 2023 verlängert. Der Dienstgeber hätte also noch genügend Zeit uns endlich eine spürbares Zeichen seiner Wertschätzung zu geben.

Abschaffung der kalten Progression: 
Der Steuertarif soll in Zukunft jährlich angepasst werden, indem Steuerstufen und Absetzbeträge im Ausmaß von 2/3 der Vorjahresinflation angepasst werden (bezüglich des verbleibenden Drittels entscheidet jeweils die Regierung).

Valorisierung der Sozialleistungen: 
Sozialleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe etc.) sollen laufend an den Verbraucherpreisindex (Teuerungsindex) angepasst werden. 

Euer Team der AUF/FEG