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Pensionsrechtliche Änderungen ab 2022!

Ab 2022 wird neben der Einführung des sogenannten Frühstarterbonus auch die erstmalige Anpassung der Beamtenpensionen je nach Monat der Pensionierung analog zu den ASVG-Pensionen umgesetzt.

Frühstarterbonus

Dieser bringt pro Monat der Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr einen Zuschlag zur Pension in Höhe von einem Euro (€ 1.-) brutto monatlich. Maximal kann der Bonus € 60.- (für 5 Jahre vom 15. bis zum 20. Lebensjahr) ausmachen. Da den älteren Beamten vormals die Beitragsmonate vor dem 18. Lebensjahr abgekauft wurden und z.B. Grundwehrdienstzeiten nicht als Beitragsmonate zählen, ist das Ganze im Prinzip eine Frotzelei, zumal dieser Bonus als Ersatz für die abschlagsfreie Hacklerregelung gepriesen wird.


Beispiel 1: Jemand hat nach der Pflichtschule 3 Jahre bis 18 gearbeitet und war dann 8 Monate beim Bundesheer bevor er zur Polizei gegangen ist. Seine Beitragsmonate vor dem 18. Geburtstag wurden ihm damals abgekauft und sein Frühstarterbonus beträgt daher nur € 16.- brutto. 
Beispiel 2: Jemand hat mit achtzehneinhalb Matura gemacht und war dann ebenfalls 8 Monate beim Bundesheer. Er hat somit nur 10 Beitragsmonate vor dem 20. Geburtstag. Der Frühstarterbonus für die 10 Monate vor dem 20. Geburtstag beträgt € 0.-, da zumindest 12 Beitragsmonate vorliegen müssen.

Jährliche Pensionsanpassung

Ebenfalls beschlossen wurde, dass die erstmalige Pensionserhöhung künftig analog zu den ASVG-Pensionen erfolgen soll. D.h. wer beispielsweise mit 1. Jänner 2022 in Pension geht, erhält ab Jänner 2023 erstmals die volle Pensionserhöhung. Geht man im Februar, bekommt man nur 90% dieser Erhöhung, geht man mit März nur mehr 80% usw. bis man für einen Pensionstritt mit 1. Oktober nur 10% von der Erhöhung bekommt. 

Beispiel: Würde die Pensionserhöhung für 2023 3% ausmachen und der Kollege im Juni 2022 in Pension gegangen sein, erhielte er mit 1. Jänner 2023 eine Pensionserhöhung von 1,5% (50% der Erhöhung).

Wer im November oder Dezember eines Jahres geht (Beispiel: 2022), bekommt dann erst im übernächsten Jahr (Beispiel: 2024) erstmals die volle Pensionserhöhung.

Euer Team der AUF/FEG